"Die bisherigen Gleichstellungen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht sowie im Grunderwerbssteuerrecht sind lediglich die Folge von erfolgreichen Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Und so soll es nach der Antwort der Bundesregierung auch bleiben.
Auf die Frage nach der weiteren Gleichstellung im Steuerrecht - insbesondere im Ehegattensplitting - verweist sie auf die anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Erst dann werde ‚geprüft‘. Diese Haltung ist zynisch, denn selbst der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident, Hans-Jürgen Papier, hält die Gleichstellung, auch im Ehegattensplitting, für zwingend geboten. Doch die Zeichen in der Bundesregierung stehen weiterhin auf Diskriminierung."