23. Juni 2011

Leipziger Stadtrat beschließt Einleitung eines Normenkontrollverfahrens

 

„Der Beschluss, welcher mit Stimmen der Linken, der SPD und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen zustande kam, ein Normenkontrollverfahren gegen die Änderungen des Sächsischen Kulturraumgesetzes einzuleiten, ist sehr zu begrüßen. Die Stadt Leipzig folgt damit einem Antrag der Leipziger Linksfraktion“, so die Leipziger Bundestagsabgeordnete Dr. Barbara Höll.

 

Barbara Höll weiter:

„Gegen diese Verfahrensweise, welche für Leipzig letztendlich 1 Million Euro Verlust bedeutet, muss vorgegangen werden. So sieht das auch der renommierte Staatsrechtler Professor Fritz Ossenbühl. Das Kulturraumgesetz ist nach dessen Gutachten vom 20. Oktober 2010 ein spezieller kommunaler Finanzausgleich.

 

Aus nebulösen „haushaltwirtschaftlichen Konsolidierungsforderungen“ heraus – die nirgendwo beziffert wurden, werden den sächsischen Kulturräumen – das heißt der kommunalen Ebene – vor der Verteilung der bisher vorgesehenen Summe von 86,7 Millionen Euro vorab 7 Million Euro entzogen. Diese fließen an die Landesbühnen Sachsen - eine Landeseinrichtung.

 

Durch dieses Manöver erspart sich der Freistaat Sachsen 7 Millionen Euro, das geht dann zu Lasten der kommunalen Kulturräume. Das dürfen wir nicht zulassen. Kultur kostet Geld, das ist richtig, aber das ist auch gut angelegtes Geld. Die Kulturräume müssen erhalten und gepflegt werden, damit Sachsen auch Kulturstaat bleibt.“