„Es kann nicht im Sinne der Betroffenen sein, ein Gesetz durch den Bundestag zu peitschen, das für die Betroffenen keine weiteren Möglichkeiten schafft. Es ist besser das bisherige Transsexuellengesetz aufzuheben und durch rechtliche Möglichkeiten im Personen- und Vornamensrecht zu ersetzen.“ Erklärt Barbara Höll, Sprecherin für Queer-Lebensweisen der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Höll weiter:
„Das Transsexuellengesetz ist in sechs Fällen vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt worden. Die Bundesregierung hat nun in Windeseile einen ungenügenden Gesetzentwurf den Verbänden vorgelegt ohne diesen mit den Betroffenen und deren Verbänden abzusprechen. Nun soll noch in den letzten Sitzungswochen ein Gesetz durchgebracht werden, welches von den Betroffenen in großen Teilen abgelehnt wird.
Zudem ist erkennbar, dass auch der jetzige Entwurf in einigen Teilen nicht verfassungskonform ist.
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE protestiert gegen dieses ignorante Verhalten.
Statt eines ungenügenden Sondergesetzes haben wir einen Antrag eingebracht, der das bisherige Personenstand- und das Vornamensrecht liberalisieren würde, so dass alle Menschen beim Vornamens- und Geschlechteintrag eine freie Wahlmöglichkeit haben. Damit haben endlich auch Intersexuelle und Transgender ein Anrecht auf Vornamens- und Personenstandsänderung.“