„Neben der Nachzahlung aufgrund der viel zu geringen Erhöhung des Regel bedarfssatzes für Erwachsene um 5 Euro auf 364 Euro in diesem Jahr, müssen den rund 78.000 Leipziger Empfängern von ALG II auch die seit Januar 2011 vom Regelsatz einbehaltenen Warmwasserpauschalen ausgezahlt werden“, so Barbara Höll, Steuerpolitische Sprecherin der Fraktion. Höll weiter:
„Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage meiner Kollegin Katja Kipping ergab, dass mit der rückwirkenden Anwendung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelsätzen und zur Änderung des II. und XII. Sozialgesetzbuches zum 01.01.2011, die Kosten der Warmwasseraufbereitung den Kosten der Unterkunft zugeordnet werden und nicht mehr mit der Regelleistung abgegolten sind. Für Hilfeempfänger mit dezentraler Warmwassererzeugung sind gleichfalls rückwirkend zusätzliche Leistungen zu erbringen.
Das bedeutet, dass unter anderem auch das JobCenter Leipzig bis zu einem Monat nach Ablauf der Bewilligungszeiträume Zeit hat, die Bescheide zu ändern und die Nachzahlungen zu erbringen. Bisher wurden Alleinstehenden monatlich 6,47 Euro, Partner in der Bedarfsgemeinschaft 5,82 Euro sowie Kindern je nach Altersstufe ein Betrag von 3,88 Euro bis 5,18 Euro monatlich von der jeweiligen Regelleistung abgezogen. Das ist nun in Zukunft nicht mehr möglich. Die Betroffenen erhalten dadurch jetzt zwar geringfügig mehr, aber es bleibt bei einem viel zu geringem Regelsatz für Erwachsene. Wobei der für Kinder nicht einmal erhöht wurde. Auch reicht die Erhöhung kaum für einen Inflationsausgleich. Da das Elterngeld für Hartz IV EmpfängerInnen gestrichen wurde, dürfte sich deren Freude über die paar Euro mehr im Portmonee definitiv in Grenzen halten. Die an der Realität vorbeigehende Erhöhung ist ein Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichtsurteils, welches eine bedarfsgerechte, nachvollziehbare und transparente Ermittlung des Regelsatzes forderte. Dem kam die Bundesregierung nicht nach.“