6. Mai 2011 Dr. Barbara Höll

Vermögensteuer ist nötig und möglich

 „DIE LINKE unterstützt ausdrücklich die Forderungen des Vorstandsvorsitzenden des DIW Gert G. Wagner zur Wiedererhebung der Vermögensteuer sowie einer Reform der Einkommens- und Erbschaftsteuer“, so die Steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion Dr. Barbara Höll.


Höll weiter:

„Die wachsende Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen macht eine andere und gerechtere Steuerpolitik notwendig. Einkommenszuwächse beim reichsten Zehntel sowie starke Einkommensverluste beim untersten Zehntel zeigen die Fehler auf, welche in den letzten Jahren in der Steuerpolitik gemacht worden sind. Zu den von Gert G. Wagner vorgeschlagenen Maßnahmen, Wiedereinführung der Vermögensteuer, Anhebung der Einkommensteuer im oberen Bereich sowie eine Reform der Erbschaftsteuer hat DIE LINKE mit ihrem Steuerkonzept der Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen vorgelegt. Angesichts eines Nettovermögensbestand von rund 8 Billionen Euro (Stand 2010), also abzüglich Schulden, sollte eine vernünftig ausgestaltete Vermögensteuer kein Problem darstellen. Außerdem wurde 1995 vom Bundesverfassungsgerichts nicht die Vermögensteuer an sich, sondern lediglich die Ungleichbehandlung von Immobilienvermögen gegenüber sonstigem Vermögen für verfassungswidrig erklärt. Den bisherigen Bundesregierungen oblag es, hier für Abhilfe zu schaffen, das wurde absichtlich versäumt. Auch die jetzige Bundesregierung sträubt sich gegen eine Vermögensteuer, teils mit abstrusen Argumenten. Doch das Bundesverfassungsgericht stellte klar, verfassungsrechtlich steht der Wiedereinführung einer reformierten Vermögensteuer nichts im Wege.

 

Auch zur Reform der Einkommensteuer hat DIE LINKE ein Konzept vorgelegt. Durch eine Anhebung des Grundfreibetrages auf 9.300 Euro, eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 53 Prozent ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen, hier sind vom Jahreseinkommen bereits Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen, von 65.000 Euro und eine Besteuerung von Kapitalerträgen zum persönlichen Steuersatz, sind Entlastungen möglich. Nach unserem Konzept könnten zum Beispiel diejenigen, die ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro haben, um 100 Euro monatlich entlastet werden.“