„Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung betreibt die Bundesregierung nur halbherzig und bietet eine Minimallösung an“, so Barbara Höll zum vorgelegten Kabinettsentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Die Flut von tausenden Selbstanzeigen zeigt deutlich, wie sehr das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige zum reinen steuerlichen Taktieren genutzt wird. Eine Änderung dieser Regelung ist längst überfällig.
Laut Kabinettsentwurf müssen Steuerhinterzieher künftig bei einer Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte und sämtliche Konten offenlegen. Der BGH betonte aber bereits im Mai 2010 in einem Urteil die Notwendigkeit einer vollumfänglichen Offenlegung. Damit folgt die Bundesregierung lediglich der aktuellen Rechtsprechung.
Zu kritisieren ist auch, dass ein Strafzins in Höhe von 5 % auf den zu entrichtenden Steuerbetrag, wie er selbst aus Reihen der CDU gefordert wird, nicht geplant ist. Damit bleibt es bei den 6 % Zinsen ab Fälligkeit, womit Steuerhinterziehung bei Selbstanzeige einem zinsgünstigen Kredit gleichkommt. Und leider soll auch auf eine rückwirkende Anwendung verzichtet werden. Alt-Teilselbstanzeigen behalten damit ihre strafbefreiende Gültigkeit.
Angesichts der vielen ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss die Bundesregierung, will sie Steuerhinterziehung richtig bekämpfen, ihren Kabinettsentwurf dringend in den genannten Punkten nachbessern. Denn Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.“