1. November 2010 Dr. Barbara Höll

Neues Steuerabkommen mit der Schweiz: Kein großer Wurf

Auf die großspurigen Ankündigungen der Regierungskoalition folgt jetzt die triste Realität. Das überarbeitete Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz setzt lediglich den internationalen Minimalstandard um. Ein wirklicher Fortschritt, wie beispielsweise die Einführung eines Verfahrens zum automatischen Informationsaustausch, wird damit nicht umgesetzt und rückt somit in weite Ferne. Die wichtigsten Fragen, wie die riesigen bereits hinterzogenen Vermögen besteuert werden und wie künftig eine Besteuerung von Kapitalanlagen in der Schweiz sichergestellt wird, sind nach wie vor ungeklärt. Über sie wird weiter verhandelt, mittels vereinbarten Stillschweigen unter Ausschluss von Parlament und Öffentlichkeit.

 

Offensichtlich ist, dass, entgegen des immer wieder bekundeten Optimismus der Bundesregierung, das Schweizer Bankgeheimnis nicht geknackt wurde. Stattdessen soll es zur Einführung einer Abgeltungssteuer kommen, die von den Schweizer Banken eingezogen und anonym an Deutschland weitergegeben werden soll. Die Unwirksamkeit dieses Verfahrens hat sich in der Vergangenheit bereits im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie gezeigt. An diese ist die Schweiz formal gebunden, das daraus resultierende Steueraufkommen ist marginal. Selbst Liechtenstein hat sich beim Thema Bankgeheimnis mehr bewegt.

 

Im Gegenzug will die Bundesregierung den Marktzugang von Schweizer Finanzinstituten verbessern. Das offenbart, dass Druckmittel für eine größere Kooperation der Schweiz im Kampf gegen Steuerhinterziehung vorhanden sind. Die Fraktion DIE LINKE hat hierzu bereits im März wirksame Maßnahmen vorgeschlagen, wie beispielsweise ein Versagen der Tätigkeit von Bankinstituten aus nicht kooperativen Staaten am inländischen Kapitalmarkt, die Einführung einer Quellensteuer auf Kapitalertragsabflüsse in nicht kooperative Staaten sowie verschärfte Meldepflichten bei der Übertragung von Geldvermögen in solche Staaten. Wäre ein entsprechender Wille bei der Bundesregierung vorhanden gewesen, könnte sie hier weitaus mehr umsetzen. Aber die Profitinteressen der deutschen Banken, die bekanntermaßen ihren vermögenden Kunden nicht uneigennützig bei der Steuerflucht helfen, liegen ihr wohl mal wieder näher am Herzen.