„Schwarz-Gelb, erhöret die Signale: Die Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist nicht mehr zeitgemäß. Denn zum wiederholten Male hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber den Auftrag zur Gleichstellung in einem begrüßenswerten Urteil erteilt."“ Dr. Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische und steuerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE zum Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zur Ehe im Erbschaftssteuerrecht.
„Das Bundesverfassungsgericht verfestigt seine bisherige Rechtssprechung und zwingt die bislang zögerliche schwarz-gelbe Koalition zur Gleichstellung. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, da es die Gleichstellung auch rückwirkend zum Jahr 2001 einfordert. Das Gericht verweist auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, den die Bundesregierungen aller Couleur bislang in skandalöser Weise missachtete.
DIE LINKE fordert die vollständige Gleichstellung in allen Bereichen vom Steuer- bis zum Adoptionsrecht. Denn es ist unsinnig und zu Lasten von Lesben und Schwulen auf erwartbare Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Gleichstellung zu warten.
Der kürzeste und schnellste Weg die Gleichstellung unmittelbar herzustellen, ist die Zustimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen.“