Im Juni 2011 trat die neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig in Kraft. Jetzt, gut sieben Monate später muss man konstatieren, dass diese Richtlinie, in der die Angemessenheit der Miet- und Heizungskosten für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII geregelt wird, gescheitert ist.
In vielen Gesprächen mit Erwerbslosenvertretungen und Betroffenen mussten wir feststellen, dass in den letzten Monaten massenhaft Aufforderungen zur Absenkung der Unterkunftskosten durch das Jobcenter verschickt worden sind, und zwar an Menschen, die bisher -zum Teil jahrelang- ohne Beanstandung in ihrer Wohnung wohnten. Auslöser dafür: Die neue Richtlinie der Stadt für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft.
Außerdem müssen wir feststellen, dass es seit der Einführung der neuen Richtlinie für die Menschen im Leistungsbezug immer schwieriger wird eine der neuen Richtlinie angemessene Wohnung zu finden. Gerade im Bereich der Ein-Personen Haushalte sind nach unserer Feststellung so gut wie keine Wohnungen mehr auf dem Leipziger Wohnungsmarkt zu finden, die den Angemessenheitskriterien entsprechen.
Schon im Juni 2011 haben wir darauf hingewiesen, dass die neue Richtlinie der Stadt nicht den Anforderungen des vom Bundessozialgericht geforderten schlüssigen Konzepts entspricht. Wir fordern die Stadtverwaltung deshalb auf, die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft im Sinne dieses schlüssigen Konzeptes neu festzusetzen. Gleichzeitig wird von der Fraktion DIE LINKE im Leipziger Stadtrat ein Antrag ins Verfahren eingebracht, in dem genau diese Neufestsetzung der städtischen Richtlinie von der Verwaltung eingefordert wird.