„Die durch das Bundeskabinett beschlossene Bundesstiftung Magnus Hirschfeld setzt endlich den 10 Jahre alten Bundestagsbeschluss zur Errichtung der Bundestiftung um. Doch es ist bedauerlich, dass die Satzung der Bundestiftung lediglich die Forschung und Bildungsarbeit auf den Bereich der Homosexualität beschränkt. Diese Einschränkung schließt Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle aus. Dies ist nicht im Sinne der Forschung und Bürgerrechtsarbeit des Namensgebers, dem Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld, der 1934 von den Nazis aus dem Land gejagt wurde nachdem sie sein Institut zerstörte. Denn Magnus Hirschfeld widmete sich intensiv der Erforschung der verschiedensten Formen der Sexualität, die jenseits des Heterosexuellen liegen. Damit war er ein Vorreiter für die Rechte von Lesben und Schwulen aber auch von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen“, erklärt Dr. Barbara Höll zur Errichtung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Höll weit:
„DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, den Kabinettsbeschluss nachzubessern, damit Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle auch im Kuratorium repräsentiert sind und auch zu diesen Themen geforscht wird und Bildungsarbeit angeboten werden kann.
Von der Errichtung der Bundestiftung geht ein Signal der Wiedergutmachung aus. DIE LINKE fordert, dass nun auch die verfolgten homosexuellen Männer vollständig rehabilitiert und entschädigt werden. 50.000 Männer wurden in der Bundesrepublik bis 1969 nach dem Paragraphen 175, der in der von den Nazis 1937 verschärften Fassung bis 1969 weiterbestand und der die männliche Homosexualität generell unter Strafe stellte, zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt.“