„Die Blutspende muss konsequenten Sicherheitsbestimmungen unterliegen, damit es nicht zu unbeabsichtigten Krankheitsübertragungen kommt. Doch der in Deutschland durch die Ärztekammer festgelegte generelle Ausschluss schwuler Männer diskriminiert und schürt Vorurteile. Nicht das tatsächliche Verhalten des Bluspenders, wie häufige Sexualpartner oder riskante Sexualpraktiken, sondern seine sexuelle Identität führen zum Ausschluss von der Blutspende. Dies betrifft auch schwule Männer, die in einer langjährigen monogamen Beziehung leben. Ich habe zu diesem Thema die Bundesregierung befragt: Hier blamierte sich die Bundesregierung, da sie behauptete, dass schwule Männer nicht generell ausgeschlossen seien, obwohl die Richtlinien dies ausdrücklich bekräftigten. Nun ist der Gesetzgeber nochmals aufgefordert, diese Diskriminierung zu beenden.“
http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/19473_1703568.pdf