Dr. Barbara Höll stimmt den Aussagen von Juliane Nagel, Mitglied des Landesvorstands DIE LINKE Sachsen, bei, wenn diese erklärt: „Mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtages wurde der Staatsregierung und hier insbesondere Innenminister Markus Ulbig verfassungswidriges Handeln bescheinigt. Bereits im Januar 2011 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten festgestellt, dass ein Bekenntnis zur FdGo nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Beamten und im Falle von Einbürgerungen verlangt werden kann, eben wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffes in das Grundrecht auf freie
Meinungsäußerung. Dies bestätigt nun auch das Landtags-Gutachten. Nicht zuletzt wird damit die breit getragene Kritik aus Zivilgesellschaft und Politik an der Extremismusklausel bestätigt.“
Mit einem vom juristischen Dienst des Sächsischen Landtages angefertigten
Rechtsgutachten, das von der sächsischen Landtagsfraktion der Grünen in
Auftrag gegeben wurde, wird die Verfassungsmäßigkeit der Extremismusklausel
angezweifelt. Auch DIE LINKE Sachsen sieht sich in ihrer Kritik bestätigt.
Seit 2011 müssen Träger, die Mittel aus dem Landesprogramm „Weltoffenes
Sachsen“ beziehen wollen, eine so genannte Demokratie-Erklärung
unterschreiben, mit welcher sie sich „zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung (…) bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen“. Auch
ProjektpartnerInnen müssen dieses Bekenntnis aktiv, per Unterschrift
ablegen. Sachsen ist das einzige Bundesland, das die vom
Bundesfamilienministerium kreierte Demokratieerklärung für landeseigene
Fördermittel adaptiert hat.
„Ein Jahr Extremismusklausel ist genug. Lange genug wurden Initiativen, die
für die Etablierung und Stabilisierung einer demokratischen Kultur und gegen
Neonazismus arbeiten, mit Misstrauen begegnet und einem Bekenntniszwang
unterzogen. Die Extremismusklausel trägt eine zutiefst autoritäre Idee von
Staatlichkeit in sich: bevor überhaupt ein Verdacht für grundgesetzwidriges
Handeln besteht, muss ein Bekenntnis zum Staat abgegeben werden. Eigentlich
kein Wunder, dass gerade das Land Sachsen, das sich in den letzten Monat
mehrfach durch rechtsstaatlich mehr als fragwürdige Maßnahmen hervorgetan
hat, sich die Idee der Extremismusklausel zu Eigen gemacht hat.
DIE LINKE Sachsen fordert das Innenministerium auf die Klausel
zurückzunehmen. Nur so kann das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit wieder
gewonnen werden, nur so bekommt eine offene und demokratische Kultur in
Sachsen wieder eine Chance.“