19. März 2009 Dr. Barbara Höll

Adoptionsrechte für lesbische und schwule Paare

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):

Als Präsident Obama am 20. Januar sein Amt antrat, ließ er auf der Homepage des Weißen Hauses seine poli­tischen Ziele veröffentlichen. In diesen turbulenten Zeiten beschränkte er sich nicht auf Statements zur größten Wirtschafts- und Finanzkrise seit 1929, sondern betonte auch die Unterstützung der Lesben- und Schwulenbewe­gung:

Präsident Obama meint, dass wir die Adoptions­rechte für alle Paare und Einzelpersonen gewähr­leisten müssen, ohne Rücksicht auf die sexuelle Ori­entierung. Er denkt, dass das Wohl eines Kindes von einem gesunden und liebevollen Heim abhängt und nicht davon, ob die Eltern schwul/lesbisch sind oder nicht.

Demgegenüber haben wir in Deutschland eine rück­ständige Situation. Beispielhaft für die Auseinanderset­zung ist die Aussage der CSU-Abgeordneten Daniela Raab. Sie sprach am 19. Dezember im Plenum des Bun­destages zum Stand der Gleichstellung von Ehe und ein­getragener Partnerschaft: „Solange die Union an der Regierung beteiligt ist, wird es eine vollständige Gleich­stellung nicht geben.“ Dies heißt für die CDU/CSU, dass sie ein Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare verhindern will. Während der Präsident der Vereinigten Staaten das Adoptionsrecht erweitern will, kommt die CDU/CSU zur gegenteiligen Schlussfolgerung und möchte das Adoptionsrecht lesbischen und schwulen Paaren in jedem Fall verwehren.

Wie kommt es zu dieser strikten Ablehnung? „In dieser Frage darf es keine Kompromisse geben. Denn anders als bei der rechtlichen Ausgestaltung der Lebenspartner­schaften sind hier nicht nur die Interessen der Betroffenen tangiert, sondern in erster Linie die der Kinder, die staat­lichen Schutz benötigen.“ So die Stellungnahme der Ar­beitsgemeinschaft Recht zur Klausurtagung der CDU/ CSU am 28. Mai 2008.

Worum geht es hier eigentlich? In Deutschland können sich erwachsene Menschen frei entscheiden, wie sie zu­sammenleben. Zwei Rechtsinstitute stehen zur Verfügung, die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft, um das Zusammenleben rechtlich abzusichern. Es existieren viele familiäre Konstellationen: die Groß- und Kleinfami­lie, alleinerziehende Väter und Mütter, Drei-Generatio­nen-Familien, die Patchwork-Familie und vieles mehr. Entscheidend für die Kinder ist, dass sie Liebe und Zunei­gung erfahren. Der rechtliche Rahmen sollte für Erwach­sene und Kinder so dynamisch sein, dass das Wohl und die Rechte für alle gewährleistet sind. Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihren biologischen Eltern, aber im Falle des Falles auch mit ihren sozialen Eltern. Das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und eben auch das Adop­tionsrecht bilden den rechtlichen Rahmen.

In Deutschland wachsen etwa 13 000 Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren auf. Stellen sie sich ein schwules Paar vor, Herrn Schön und Herrn Stark. Dieses möchte gerne gemeinsam ein Kind großziehen und es da­her gemeinsam adoptieren, um die Verantwortung ge­meinsam zu tragen. Doch nach geltendem Recht wird dem Paar eine gemeinsame Adoption verweigert. Die Konse­quenz: Herr Stark adoptiert das Kind, Roland, allein. Doch nach 14 Jahren gemeinsamer Partnerschaft, für­sorglicher Erziehung und gemeinsamer Fürsorge des Kindes trennt sich Herr Schön von Herrn Stark. Die Be­ziehung geht im Streit auseinander. Roland hat nun nur Rechte gegenüber Herrn Stark, nicht aber gegenüber Herrn Schön. Und Herr Schön muss sich das gemeinsame Umgangsrecht mühsam erstreiten. Beim Unterhalts- und beim Erbschaftsteuerrecht ist Roland gegenüber anderen Adoptivkindern benachteiligt. Soll dies im Interesse des Kindeswohls sein?

Mit der Möglichkeit der Stiefkindadoption, die seit 1. Januar 2005 besteht, wurde ein weiterer Schritt zum Wohle des Kindes in einer Lebenspartnerschaft gegan­gen. Nun ist es an der Zeit, das Kindeswohl vollständig zu beachten. Frau Bundesministerin Zypries, bitte geben Sie nicht noch eine Studie zur Situation von Kindern bei gleichgeschlechtlichen Paaren in Auftrag, lassen Sie uns endlich die Gleichstellung zwischen hetero- und homo­sexuellen Paaren vollziehen. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU: Rüsten sie endlich ideologisch ab. Meine Damen und Herren von der SPD: Handeln sie im Inte-resse der Kinder. Lassen sie uns dem Antrag der Grünen zustimmen – im Interesse der Kinder. Kinder ver­dienen es, gleich behandelt zu werden.