Rede am 19. Dezember 2008
Große Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften
(Drucksachen 16/7550, 16/10432
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Frau Ministerin, das Ende war vielleicht etwas zu abrupt. –
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Frau Raab, zu Ihrer Rede nur so viel: Sie sind direkt gewählt, und ich frage mich, mit welchem Anspruch Sie Politik machen.
(Daniela Raab [CDU/CSU]: Bitte keine Beleidigung meiner Wähler! Vorsicht! Aufpassen!)
Unter „demokratisch“ verstehe ich, dass man miteinander in einen Dialog tritt. Aber Sie haben hier gesagt, Sie wollten sich nicht überzeugen lassen und Sie wollten auch nicht überzeugen. Sie wollen keinen Dialog. Das finde ich sehr undemokratisch.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN – Daniela Raab [CDU/ CSU]: Wenn ich keinen Dialog wollte, hätte ich meine Rede zu Protokoll gegeben, Frau Kollegin!)
– Hören Sie einmal kurz zu!
(Daniela Raab [CDU/CSU]: Ich höre immer zu!)
Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft als rechtliches Institut ist mittlerweile nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich in diesem Land weitestgehend anerkannt.
So wurde es in einem Vortrag auf der Klausurtagung Ihrer AG Recht am 25./26. Mai dieses Jahres ausgeführt. Haben Sie den Vortrag in der Luft zerrupft? Dieses Thema wird also selbst in Ihrer Fraktion so diskutiert.
Frau Zypries hat in einer Pressemitteilung gesagt:
Eine Gleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren ist in unserer momentanen Gesellschaft ein Gebot der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und Anerkennung.
So kam es auch heute wieder zum Ausdruck.
Das zeigt, dass es eigentlich maßgebliche Stimmen in Ihrer Koalition gibt, die für die Gleichbehandlung sind. Sie könnten in dieser Richtung also endlich etwas tun.
Wir reden über nichts anderes als über ein Rechtsinstitut, mit dem Menschen öffentlich bekunden, dass sie füreinander einstehen und entsprechend auch Pflichten übernehmen wollen. Aber ich habe noch nicht ein Wort der Begründung gehört, weshalb man ihnen dann nicht auch die gleichen Rechte zugestehen will. Das geht einfach nicht.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN)
Sicher ist schon viel erreicht worden, aber ein bisschen Gleichheit, Halbgleichheit oder Dreiviertelgleichheit gibt es nicht. Genauso wenig gibt es nur ein bisschen schwanger. Entweder wir haben die Gleichheit, oder wir haben sie nicht. Bis wir sie erreicht haben, werden wir im Bundestag immer wieder darüber sprechen. Dem können Sie sich noch x-Mal stellen, bis Sie es leid sind und die rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe vollziehen.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN)
Dies betrifft verschiedene Bereiche. Im Steuerrecht, im Dienstrecht, im Adoptionsrecht, im Ausbildungsrecht, im Sozialrecht und im Asylrecht bestehen Ungleichheiten. Das geht aus der Beantwortung der Großen Anfrage eindeutig hervor. Eine Reihe von Dingen muss im Zuständigkeitsbereich der Länder geklärt werden. Es ist traurig, dass man jahrelang darum kämpfen musste, dass alle das Recht haben, ihre Lebenspartnerschaft tatsächlich beim Standesamt eintragen zu lassen.
Dass es anders geht, hat die rot-rote Regierung in Berlin bewiesen. Dort wurde das Beamtenversorgungs- und -besoldungsrecht materiell angepasst, sogar rückwirkend. Dies gebietet die Richtlinie 2000/78/EG des Europäischen Rates mit der Umsetzungsfrist 27. November 2008. Das entspricht einer Politik im Interesse der Menschen. Dem müssen wir uns stellen.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Abweisen der Klage gegen die eingetragene Lebenspartnerschaft eindeutig die Richtung vorgegeben, in die wir gehen sollen. Außerdem fällte der Europäische Gerichtshof ein richtungsweisendes Urteil in der Sache Maruko gegen die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Der EuGH stellte fest, dass dies eine verbotene Diskriminierung sei.
Es ist traurig, dass wir erst dann Änderungen vornehmen, wenn uns das europäische Recht dazu verpflichtet. Wir sind doch der Gesetzgeber. Lassen Sie uns offensiv sein und die Dinge verwirklichen.
Gleiche Pflichten müssen gleiche Rechte nach sich ziehen. Etwas anderes geht nicht und ist im Übrigen undemokratisch. Deshalb kämpft eine nicht unerhebliche Anzahl von Abgeordneten dafür. Wir hoffen, dass wir die restlichen davon überzeugen können.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN)