28. Mai 2009 Bundestagsrede

Menschenrechte von Transsexuellen, Transgenders und Intersexuellen achten

Als am 1. Januar 1981 das Transsexuellengesetz in Kraft trat, war dies ein großer Vorteil für die Betroffenen. Zum ersten Mal wurden Transsexuelle vom Gesetzgeber anerkannt. Die Bundesrepublik hatte damit eine Vor­reiterrolle übernommen.

Menschen, die sich im falschen Körper fühlen und ih­ren Körper ihrem für sich beanspruchten Geschlecht angleichen wollten, wurde vom Gesetzgeber eine Mög­lichkeit geboten in ihrem Geschlecht auch anerkannt zu werden. Transsexuelle können einen anderen ge­schlechtsbezogenen Vornamen annehmen. Dies wird als kleine Lösung bezeichnet. Und Transsexuelle können ih­ren Personenstand ändern, also ihren standesamtlichen Geschlechtseintrag. Also, Herr statt Frau, oder umge­kehrt. – Dies ist die sogenannte große Lösung.

Die Vornamens- und Personenstandsänderung ist für Transsexuelle sehr wichtig; denn nur so können sie auch sicher sein, dass sie sich nicht bei einem Brief vom Amt, der Wahlbenachrichtigung oder Ähnlichem zu ihrem vor­herigen Geschlecht offenbaren müssen, es also zu einem ungewollten Outing kommt.

Doch insbesondere die große Lösung ist mit erhebli­chen Hürden verbunden. Hier sind im Besonderen zu nen­nen: ein kompliziertes Gutachtersystem mit Anwartszei­ten und erheblichen Kosten und die Notwendigkeit zur Fortpflanzungsunfähigkeit. Die Betroffenen empfinden die Begutachtung als entwürdigend. Der Zwang zur Fort­pflanzungsunfähigkeit ist besonders kritikwürdig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2005 in einer Urteils­begründung – BverfG, BvL 3/03 vom 6. Dezember 2005 –:

Für eine unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne Ge­schlechtsumwandlung sieht die Fachliteratur des­halb keine haltbaren Gründe mehr.

Im Februar setzte auch das österreichische Verwal­tungsgericht ein Signal, als es urteilte, dass schwerwie­gende operative Eingriffe keine Voraussetzung für die rechtliche Änderung des Geschlechtseintrags sein dür­fen.

Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, Sie stehen unter Handlungsdruck. Das Bundesverfas­sungsgericht entschied im Mai 2008 über die Pflicht zur Scheidung beim Personenstandswechsel eines Trans­sexuellen nach der Geschlechtsangleichung. Es ent­schied, dass dies nicht mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgeset­zes – dem besonderen Schutz von Ehe und Familie durch den Staat – vereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Änderung bis zum August 2009.

Und nun legen Sie uns auf den letzten Drücker einen Gesetzentwurf vor. Dabei beschränken Sie sich nur auf die Ihnen auferlegte Neuregelung und dies wollten sie in erster Lesung nicht einmal debattieren.

Aber eine Reform des Transsexuellengesetzes tut ins­gesamt not. Aber den Bedürfnissen der Betroffenen wird dies nicht gerecht. Denn unangetastet bleiben das ent­würdigende und langwierige Begutachtungssystem und die Pflicht zur Fortpflanzungsunfähigkeit beim Wechsel des Personenstandes.

Sie hätten zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes die Chance zu einer Reform des Transsexuellengesetzes, die die Würde der Betroffenen achtet. Diese Chance haben Sie verpasst. Wenigstens haben Sie Abstand genommen von dem zuvor in Ihrem Hause kursierenden Entwurf, den Sie hier klammheimlich und in aller Eile zunächst durch­peitschen wollten.

Die Linke sagt: Wir brauchen keine Sondergesetze für geschlechtliche und sexuelle Minderheiten. Wir brauchen endlich eine Liberalisierung der bestehenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die die Betroffenen in ihrer Würde achtet.

Wir haben einen Antrag eingebracht, der das Vorna­mens- und Personenstandsrecht liberalisieren würde. Dies würde auch Transgendern und Intersexuellen zugu­tekommen. Die Änderung des Vornamens sowie des Per­sonenstandes soll damit allen Menschen offenstehen. Ich bin froh, dass sich auch die Grünen unseren Forderungen angeschlossen haben und hier einen Gesetzentwurf vor­legen, der sich unseren Liberalisierungsbemühungen an­schließt. Die Regierungskoalition hat die Möglichkeit in dieser Legislaturperiode verpasst. Sie müssen sich jetzt vor den Betroffenen rechtfertigen.

 Dr. Barbara Höll