Nadja B. wurde zu 2 Jahren Haft auf Bewährung, 300 Sozialstunden und einer Psychotherapie verurteilt. Sie wurde zuvor während eines Auftritts ihrer Gruppe No Angels verhaftet und in U-Haft genommen. Der Mannheimer Staatsanwalt begründete dies mit der Unterbindung von weiteren HIV-Infektionen durch die Sängerin und offenbarte den Boulevardmedien damit die HIV-Infektion der Sängerin und ließ Spekulationen über den HIV-Status der 6 jährigen Tochter zu. Im Verfahren konnte ihr ein Sexualkontakt nachgewiesen werden, bei dem es zur Übertragung des Virus kam.
Das Urteil stimmt nachdenklich und die Folgen dieser Verurteilung sind noch nicht absehbar sein. Auch wenn das Urteil der bisherigen Rechtssprechung entspricht, so stellen sich Fragen, die die gesamte HIV-Prävention in Deutschland betreffen. Müssen HIV-Positive Menschen immer auf ein Kondom bestehen? Sind sie allein verantwortlich für die Übertragung und Verbreitung des Virus? Seit Ende der 90iger Jahre hat sich das Gesicht von HIV/Aids deutlich gewandelt. HIV ist zu einer nicht heilbaren aber behandelbaren Infektion geworden, mit einer hohen Lebenserwartung. Die HIV-Medikamente halten den Virus in Schach und senken die Viruslust schon nach kurzer Zeit bis unter die Nachweisgrenze. Nach neueren Erkenntnissen übertragen die so behandelten Patienten den Virus nicht mehr. Nahezu alle HIV-Positive unterziehen sich der Therapie, Frau B. hatte sich damals jedoch noch nicht behandeln lassen. Das Virus wird heute im Wesentlichen durch Menschen übertragen, die von ihrer HIV-Infektion noch nichts wissen, die also eine sehr hohe Viruslast haben und andere Menschen sehr leicht infizieren können. Deshalb macht es unseres Erachtens schon allein medizinisch keinen Sinn, die Verantwortung allein den HIV-Positiven zuzuschreiben. Allerdings ist es sinnvoll, dass sich Menschen, insbesondere aus sog. Risikogruppen, häufig einen HIV-Test unterziehen. Denn nur so haben sie bei einem positiven Testergebnis die Gelegenheit möglichst früh die HIV-Präparate einzunehmen und damit eine lange Lebenserwartung. Zudem gibt ein positives Ergebnis auch die Möglichkeit verantwortlich mit sich und anderen umzugehen. Das Urteil könnte kontraproduktiv wirken, denn wer ab und an gerne einmal ohne Kondom Sex haben möchte und nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen möchte, die oder der unterlässt den HIV-Test. Mit verheerenden Folgen für den Krankheitsverlauf, die Viruslast und die potentielle Ansteckungsgefahr anderer. Trotz gegenteiliger Aussagen des zuständigen Richters ist dieses Urteil für HIV-Positive stigmatisierend. Ein Blick in die Leserkommentare der Onlinemedien genügt, um zu erfahren, dass die Forderung nach „Lebenslang“ noch milde ist.
Über 25 Jahre nach der Entdeckung des HI-Virus sollte HIV/Aids allen Menschen bekannt sein, wer sich schützen möchte nehme ein Kondom. HIV-Positive müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, aber nicht sie allein. Die Verantwortung für ein Kind trägt schließlich nicht allein die Frau, die nicht die Pille nimmt. Das Strafrecht ist in jedem Fall ein ungeeignetes Mittel in der HIV-Prävention.
Dr. Barbara Höll, MdB DIE LINKE lesben- und schwulenpolitische Sprecherin
Bodo Niendel, Referent für Queerpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Dieser Artikel wurde bei queer.de veröffentlicht